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velonovo – Fahrradverwertung, herrenlose Fahrräder entfernen
FAQ

Häufige Fragen: herrenlose Fahrräder rechtssicher entfernen

Die wichtigsten Fragen von Auftraggebern rund um die rechtssichere Entfernung herrenloser Fahrräder und die Abholung von Fahrradschrott.

Darf eine Hausverwaltung herrenlose Fahrräder einfach entsorgen? +
Nein – und genau hier entsteht das Risiko. Ein Fahrrad wird nicht dadurch herrenlos, dass es lange nicht bewegt wurde: Das Eigentum daran besteht rechtlich fort, bis der Eigentümer es nachweislich aufgibt. Wer Räder ohne ordnungsgemäßes Verfahren entfernen lässt, riskiert Schadensersatzforderungen – auch noch Jahre später. Gerichte haben Vermieter bereits zur Zahlung verurteilt, nachdem bei Entrümpelungsaktionen funktionstüchtige Räder mit entsorgt worden waren. Wir führen das Verfahren deshalb vollständig selbst durch und übernehmen die Haftung dafür.
Trage ich als Auftraggeber ein Risiko? +
Nein. velonovo übernimmt als spezialisierte Firma jegliches Risiko der Entfernung. Sie haben keine Berührungspunkte mit dem Verfahren. Sollte ein Anwohner später ein Fahrrad zurückfordern, bearbeiten wir auch diesen Eigentumsanspruch vollständig für Sie.
Wer haftet, wenn ein Fahrrad zu Unrecht entsorgt wird? +
Im Rundum-Sorglos-Service: wir. Führt eine Verwaltung die Entfernung selbst durch oder beauftragt lediglich einen Abholdienst, bleibt die Verantwortung bei ihr – meldet sich später ein Eigentümer, steht sie in der Pflicht. Bei velonovo liegt das rechtliche Risiko vollständig auf unserer Seite: Wir bearbeiten Rückforderungen eigenständig und wickeln auch spätere Eigentumsansprüche für Sie ab.
Wann gilt ein Fahrrad rechtlich als herrenlos? +
Deutlich seltener, als die meisten annehmen. Maßgeblich ist nicht der optische Zustand, sondern ob der Eigentümer sein Eigentum erkennbar aufgegeben hat. Rost, platte Reifen oder eine lange Standzeit genügen dafür für sich genommen nicht. Diese Einschätzung im Einzelfall ist genau der Punkt, an dem eigenmächtige Räumungen scheitern – und der Grund, warum wir jedes Rad einzeln erfassen und den Befund nachvollziehbar dokumentieren, bevor überhaupt etwas bewegt wird.
Darf ich ein abgeschlossenes Fahrrad entfernen lassen? +
Hier ist besondere Vorsicht geboten. Ein angebrachtes Schloss wird als Hinweis darauf gewertet, dass jemand sein Eigentum weiterhin beansprucht – unabhängig davon, wie alt oder unbrauchbar das Rad äußerlich wirkt. Abgeschlossene Räder sind entsprechend der häufigste Auslöser für spätere Streitfälle. In unserem Verfahren werden sie gesondert behandelt; das Risiko tragen wir.
Was kostet es, herrenlose Fahrräder entfernen zu lassen? +
Der Rundum-Sorglos-Service kostet 250 € netto pauschal. Darin enthalten sind bis zu 10 Fahrräder pro Standard-Objekt, das vollständige Verfahren, die Fotodokumentation und die Haftungsübernahme. Jedes weitere Fahrrad kostet 20 € netto. Bei größeren Objekten sichten wir Ihre Angaben – Aufgänge, Fahrradkeller, Höfe und die Entfernung – und fassen alles zu einem festen Pauschalpreis zusammen, den Sie vorab erhalten. Zu zahlen ist die Pauschale nur, wenn Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind. Kann wider Erwarten kein einziges Fahrrad entfernt werden, zahlen Sie den Pauschalpreis nicht in voller Höhe. Die reine Abholung bereits ausgesonderter Räder kostet 180 € netto pauschal für bis zu 10 Fahrräder.
Wie schnell geht es los und wie lange dauert es? +
Der Auftragsbeginn erfolgt in Ø 3 Werktagen. Die vollständige Räumung ist – nach Ablauf der gesetzlichen Frist – in rund 4 Wochen abgeschlossen.
Spielt die Anzahl der Fahrräder eine Rolle? +
Nein. Egal ob 1 oder 100 Fahrräder – wir entfernen alles fristgerecht und professionell. Bis zu 10 Fahrräder pro Standard-Objekt deckt der Pauschalpreis ab, jedes weitere kostet 20 € netto. Bei mehreren Aufgängen, Kellern oder Höfen erhalten Sie vorab einen festen Pauschalpreis für das gesamte Objekt.
Bekomme ich einen Nachweis für mein Archiv? +
Ja. Zum Abschluss erhalten Sie einen detaillierten Bericht mit vollständiger Fotodokumentation – ideal für Ihr Verwaltungs- und Eigentümerarchiv.
Worin unterscheidet sich velonovo von reinen Abholdiensten? +
Ein reiner Abholdienst nimmt Räder entgegen, die bereits ausgesondert sind – die rechtlich heikle Vorarbeit bleibt bei Ihnen: Welches Rad darf überhaupt weg? Wurden alle Beteiligten ordnungsgemäß informiert? Wer antwortet, wenn sich später ein Eigentümer meldet? Genau diese Schritte übernehmen wir: Identifizierung jedes einzelnen Rads, ordnungsgemäßes Verfahren, vollständige Dokumentation und die Haftung dafür. Sie erhalten damit keine bloße Abholung, sondern einen abgeschlossenen Vorgang, für den Sie kein Risiko tragen.
Was passiert mit den entfernten Fahrrädern? +
Kein entferntes Rad wird pauschal zu Abfall. Als Fahrradverwertung prüfen wir zuerst, was noch fährt oder mit vertretbarem Aufwand wieder fahrtüchtig gemacht werden kann – diese Räder spenden wir für den guten Zweck, unter anderem an die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal. Alles Übrige wird sortenrein zerlegt: Metalle gehen in die stoffliche Verwertung, Reifen und Schläuche führen wir dem Schwalbe-Recyclingkreislauf zu. Grundlage ist durchgehend das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das der Wiederverwendung ausdrücklich Vorrang vor der Entsorgung einräumt. Aus einer Räumung wird so ein sichtbarer Beitrag zu Umwelt und Gesellschaft.
Holt velonovo auch reinen Fahrradschrott ab? +
Ja. Neben dem Sorglos-Service für herrenlose Fahrräder bietet velonovo die reine Abholung von Fahrradschrott an – ohne rechtliches Verfahren, schnell terminiert und inklusive nachhaltiger Verwertung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Pauschalpreis liegt bei 180 € netto für bis zu 10 Fahrräder.
Fahrradkeller entrümpeln: Was ist dabei zu beachten? +
Ein Fahrradkeller lässt sich nicht wie ein gewöhnlicher Abstellraum entrümpeln. Klassische Entrümpelungsfirmen räumen, was dasteht – bei Fahrrädern greift jedoch Eigentumsrecht, und pauschales Wegräumen ist genau der Fall, in dem Verwaltungen später haften. Wir sind auf Fahrräder spezialisiert: Jedes Rad wird einzeln geprüft, das erforderliche Verfahren durchgeführt und die Fläche dokumentiert an Sie zurückgegeben.
Ein Bewohner möchte sein abgeholtes Fahrrad zurück – was nun? +
Das ist vorgesehen. Bewohner können sich telefonisch oder per E-Mail bei uns melden. Mit einer Beschreibung des Rads und – falls vorhanden – dem zugehörigen Aktenzeichen lässt sich der Vorgang strukturiert und nachvollziehbar klären.
Was sind „Fahrradleichen“ – und entfernt velonovo diese? +
„Fahrradleiche“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein herrenloses, meist verrostetes oder unvollständiges Fahrrad, das dauerhaft an Stellplätzen, in Höfen oder Kellern zurückgelassen wurde. Genau diese Räder entfernt velonovo: rechtssicher im Rundum-Sorglos-Service oder als reine Abholung, wenn die Räder bereits ausgesondert sind. Ob einzelnes Rad oder ganze Ansammlung spielt dabei keine Rolle.
Für wen ist das Angebot geeignet? +
Für alle, die Fahrräder von ihren Flächen entfernen lassen möchten: Hausverwaltungen und Eigentümer, Wohnungsbaugesellschaften, Bezirksämter und Kommunen, Einkaufszentren und Handel, Bahnhöfe und Verkehrsbetriebe sowie Betriebe und Institutionen jeder Art.
In welchem Gebiet ist velonovo tätig? +
Wir sind in Berlin und Brandenburg aktiv und seit 2024 auf die Entfernung herrenloser Fahrräder spezialisiert – mit hunderten bereits geräumten Fahrradkellern und Hinterhöfen.

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