Eigentumsanspruch
Fahrrad zurückfordern
Wurde Ihr Fahrrad im Rahmen einer Räumung abgeholt? Hier können Sie Ihren Anspruch unkompliziert anmelden. Wir prüfen ihn und melden uns bei Ihnen.
Anspruch melden
So läuft es ab
- 1. Sie schildern Rad, Standort und Zeitraum – idealerweise mit dem Aktenzeichen vom Hängeschild.
- 2. Wir gleichen die Angaben mit unserer Dokumentation ab.
- 3. Wir melden uns mit dem weiteren Vorgehen bei Ihnen.
Hintergrund: Ein abgestelltes Fahrrad ist rechtlich nicht automatisch herrenlos (§ 959 BGB). Deshalb dokumentieren wir jeden Anspruch sorgfältig. Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Prüfung – mehr dazu in der Datenschutzerklärung.